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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computerwartung-Software D. Neumann 17309 Rollwitz>

§ 1 Geltung

Wir führen unsere Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Entgegenstehende oder anders lautende Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir haben diese schriftlich akzeptiert Vertragsgrundlage werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote unserer Waren – gleich ob elektronisch, schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich..
2. Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen einzelner Produkte durch unsere Kunden stellen ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit unserer Benachrichtigung an den Kunden zustande, dass die Ware zum Versand gebracht wurde..
3. Die Bestätigung des Eingangs der elektronischen oder schriftlichen Bestellung stellen ebenso wenig wie die telefonische oder mündliche Entgegennahme der Bestellung eine rechtsgeschäftliche Annahme des Angebotes dar.

§ 3 Lieferung

1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich bei von uns angegebenen Lieferzeiten stets nur um ungefähre Angaben.
2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Lieferverzögerung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Ereignisse eintreten, die auf die Fertigung, Verpackung oder den Transport der Ware Einfluss haben, soweit sie außerhalb unserer Sphäre liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Zulieferer eintreten und auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
3. Sollten Teile der bestellten Waren nicht oder nicht sofort lieferbar sein, so sind wir dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen mit Ausnahme von Paletten nach Euro-Norm werden nicht zurückgenommen.
5. Sofern der Kunde es ausdrücklich verlangt, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Wird der Versand ohne eigenes Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht die Anzeige , dass die Ware versandbereit ist, dem Versand gleich.
7. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst mit der Ausführung der Lieferung bestimmten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet.

§ 4 Prüfungs-und Rügepflichten

1. Der Kunde hat die angelieferte Ware darauf zu prüfen, ob die Verpackung äußerlich unversehrt ist. Erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind dem Transporteur gegenüber bei Ablieferung des Gutes zu rügen.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen oder Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Geht die Anzeige nicht spätestens innerhalb von 6 Werktagen bei uns ein, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel oder eine Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, so ist dieser ebenfalls innerhalb von 6 Werktagen anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. In allen Fällen der nicht rechtzeitigen Anzeige von Mängeln ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten hinsichtlich der nicht rechtzeitig gerügten Mängel ausgeschlossen.

§ 5 Zahlung

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der Kosten für Transport und Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen.
2. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann möglich, wenn etwaige Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu unterrichten und sämtliche für die Weiterverfolgung unserer Forderungen erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Dies gilt auch für den Fall einer Beeinträchtigung unseres Vorbehaltseigentums durch sonstige Maßnahmen Dritter. Sofern wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben, haftet uns der Kunde für die uns entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, soweit eine Kostenerstattung vom Dritten nicht zu erlangen ist.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, nicht jedoch, diese zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Im Fall der Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstigen entgeltlichen Weitergabe der Vorbehaltsware an Dritte tritt der Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung unserer gesamten Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt jedoch bis zu unserem ausdrücklichen Widerruf weiterhin ermächtigt, die Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Von unserem Recht, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, werden wir jedoch solange nicht Gebrauch machen, solange der Kunde weder Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch seine Zahlungen eingestellt hat, noch uns gegenüber Zahlungsrückstände bestehen oder der Kunde sich in Verzug befindet. Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche zur Forderungsverfolgung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
4. Bei einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neu gebildeten Sache Miteigentum an dieser. Die neue Sache gilt damit als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung ohne gegebenenfalls abzuführende Umsatzsteuer unsere Ansprüche gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, so verpflichten wir uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden anteilmäßig freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere diese auf seine Kosten gegen Feuer und Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

§ 7 Gewährleistung

1. Der Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei Neuware beträgt unsere Gewährleistungsfrist, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, ein Jahr. Die Beschränkung der Gewährleistungsfrist gilt nicht, soweit uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
2. Soweit Ware verkauft wurde, für die eine Herstellergarantie besteht, ist der Kunde dazu verpflichtet, zunächst seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber bleiben hiervon jedoch unberührt. Soweit der Kunde durch die Geltendmachung der Herstellergarantie keine Befriedigung erhält, werden wir im Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Vorschriften eintreten.
3. Soweit wir zur Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verzögert sie sich unangemessen aus von uns zu vertretenden Gründen oder ist sie sonst dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde sich diejenigen Vorteile anrechnen zu lassen, die er durch den Gebrauch der Ware erlangt hat. Der Gebrauchsvorteil wird hierbei unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware anteilig für die Zeit der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises berechnet. Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Gebrauchsvorteil nachzuweisen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Wird die gelieferte Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB, so bleiben die Rechte des Kunden aus den §§ 478, 479 BGB von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt, es sei denn, der Kunde ist entgegen § 377 HGB seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nicht nachgekommen.
5. Soweit vom Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In allen anderen Fällen ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Reklamationen haben grundsätzlich durch Rücksendung der Ware frei Haus an uns zu erfolgen. Stellt sich nach unserer Prüfung heraus, dass Gewährleistungsansprüche zu Unrecht geltend gemacht wurden, haben wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware.

§ 8 Datenschutz

1.Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
2.Der Kunde willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert und an zur Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte weitergegeben werden, soweit die Daten zur Vertragsabwicklung notwendig sind.

§ 9 Inlandsgeschäft, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Die von uns gelieferte Ware ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für den Gebrauch und Verbleib im Inland bestimmt. Bei Ausfuhr der Ware hat der Kunde sich selbstständig um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bemühen.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 17309 Rollwitz
3. Gerichtsstand für alle aus Anlass des Vertragsabschlusses entstehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist Pasewalk. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
4. Für alle Rechtsbeziehungen anlässlich des Vertragsverhältnisses findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung von Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Rollwitz, Januar 2014

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